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Montag 10. Oktober 2011

EEG-Sonderbelastung bedarf der dringenden Korrektur

Rubrik: Alle Verbände, Umweltforum, Oberflächentage
ZVO empfiehlt allen Beschichtern, den Sonderaufwand durch die EEG-Umlage preislich separat auszuweisen

Seit 2011 ist die Oberflächenbranche mit zwei übergeordneten Kostenfaktoren konfrontiert, die sich in der Vergangenheit weit weniger ausgewirkt haben: Stromsteuer und EEG-Umlage.

 

Die Stromsteuer wurde Anfang 2011 von 12,30€/MWh auf 20,50€/MWh angehoben. Zusätzlich wurden die Entlastungen wesentlich zurückgefahren. Dies führt zu deutlichen Mehrkosten, die kaum ausgeglichen werden können, da galvanische Beschichtung auf der Nutzung des elektrischen Stroms beruht.

Als zweiter, derzeit noch deutlich höherer Kostenfaktor führt die EEG-Umlage zu massiven Aufwandssteigerungen. Mit der Novellierung des EEG wurden zwar Erleichterungen geschaffen, die jedoch die Unternehmen der galvanischen Industrie kaum erreichen.

 

Zum einen sind viele Unternehmen nur knapp in der Lage, die erste Hürde von mindestens 1 GWh/a zu überschreiten. Der überwiegende Teil der eingesetzten elektrischen Energie wird daher zum vollen Umlagesatz von 3,53 ct/kWh berechnen müssen.

 

Zum zweiten kann die Hürde des 14%igen Anteils an der Bruttowertschöpfung  <//span>i.d.R. nicht erreicht werden, so dass die Unternehmen der Oberflächenbranche auch hier den vollen EEG-Umlagensatz tragen müssen.

 

In Summe werden die jährlichen Aufwände für die beiden Abgaben massiv steigen. Besonders fatal wird sich auswirken, dass die EEG-Umlage jährlich überprüft und ggf. angepasst werden soll. Solide Preispolitik und langfristige Unternehmensplanung werden dadurch erheblich erschwert bis unmöglich.

 

Der ZVO setzt sich dafür ein, dass diese Sonderbelastungen zukünftig für Unternehmen der Oberflächenbranche korrigiert werden.

 

Bis dahin empfiehlt der ZVO seinen Mitgliedsunternehmen, diese nicht direkt beeinflussbaren, politisch motivierten Sonderaufwände für die Kunden transparent zu machen (z.B. in Form von gesondert ausgewiesenen Preisanteilen), um die eigene Wertschöpfung von übergeordneten Abgaben unterscheidbar zu machen.



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