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Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanikanlagen
Zum Schutz der Mitarbeiter vor Gefahrstoffen steht in galvanotechnischen Betrieben die Arbeitssicherheit im Mittelpunkt.
Nach der Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV ) ist der Arbeitsplatzgrenzwert ( AGW ) der Grenzwert für die zeitlich gewichtete, durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 3 Abs.6 GefStoffV ).
Durch den Einsatz geeigneter Absaugeinrichtungen an den jeweiligen Prozesslösungen, und entsprechenden Transporteinrichtungen sowie lüftungstechnischen Einrichtungen, die nach den allgemeinen Regeln der Technik ausgelegt sind, ist es möglich, die gesetzlich vorgegebenen AGWs für die entsprechenden Gefahrstoffe dauerhaft zu unterschreiten bzw. einzuhalten.
Ziel heute veröffentlichten Leitfadens ist es, verfahrensspezifische Kriterien zu beschreiben und Auslegungshinweise für Abluftanlagen zu geben, bei deren Beachtung ein Ausstieg aus der Messverpflichtung entsprechend Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermöglicht wird.
Der Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanikanlagen wurde erstellt durch das Ressort Umwelt und Chemie des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V. (ZVO) unter Mitwirkung des Technischen Ausschusses des Fachverbandes Oberflächentechnik e.V. (fvo). Er ist für Firmenmitglieder innerhalb des ZVO kostenfrei
ausschließlich über den Mitgliederbereich dieser Seite (setzt die vorherige
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