Fragen & Antworten

Die Einführung einer eigenen politischen Interessenvertretung der Galvano- und Oberflächentechnik wirft viele Fragen auf. Die häufigsten im Zusammenhang mit dieser politischen Interessenvertretung gestellten Fragen haben wir für Sie zusammengestellt und beantwortet.

 

zu den Fragen & Antworten im Zusammenhang mit REACh / Zulassungsverfahren / Konsortien

 

 

1. Kann ich mich als Unternehmen auch noch nachträglich der politischen Interessenvertretung und dessen Finanzierung anschließen?

Ja. Jedes Firmenmitglied des ZVO kann sich jederzeit diesem Projekt und seiner Fi-nanzierung anschließen. Durch die Rücksendung dieses Formulars inklusive gleichzeitiger Klassifizierung der jeweiligen Umsatzgruppe können Sie Ihre Unterstützung zum Ausdruck bringen.

 

2. Wie wird die beabsichtigte Interessenvertretung zukünftig aussehen und welche konkreten Ziele werden damit verfolgt?

Etwa drei bis fünf Jahre vor der Veröffentlichung eines Weißbuchs arbeitet der Brüsseler Beamtenapparat weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit an Richtlinien und Verordnungen. Wenn wir dann mit der uns möglichen fachlichen Interessenvertretung einsetzen, ist es politisch zu spät und es bleibt nur noch die Reaktion. Aus diesem Vorlaufzeitraum Informationen zu erhalten, kommende Sachverhalte frühzeitigst zu beeinflussen und mitzugestalten beziehungsweise zu verhindern, ist vorrangiges Ziel der politischen Interessenvertretung. Außerdem möchten wir im laufenden REACh-Prozess Änderungen herbeiführen und offene Details in unsere Richtung gestalten. Dazu möchten wir eine politische Berateragentur beauftragen, die uns empfohlen wurde.

 

3. Wie lange dauert es, bis erste positive Effekte eines funktionsfähigen Netzwerkes sichtbar sind?

Das Netzwerk liegt der Beratungsagentur vor, positive Erfolge wird aber auch sie nicht garantieren können. Insgesamt gehen wir von vier Jahren aus, um ein belastbares Fazit ziehen zu können. Im Rahmen der ZVO-Mitgliederversammlung 2015 wird die Fortsetzung der Umlage über den
31. Dezember 2015 hinaus zur erneuten Beschlussfassung gestellt.

 

4. Welche Beratungsagentur ist seitens des ZVO für die politische Interessenvertretung angedacht?

Der ZVO wird ab dem 1. April 2012 mit der EUTOP International GmbH (www.eutop.eu und www.eutop.de) zusammenarbeiten. EUTOP vertritt die Interessen privater Unternehmen und Organisationen gegenüber den Institutionen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die EUTOP ist Marktführer im Bereich „Prozessorientierte Strukturelle Governmental Relations“ (PSGR®).

 

5. Warum ist die fachliche Interessenvertretung, die der ZVO heute leistet, nicht so erfolgsversprechend wie man sich das wünscht?

Sie ist erfolgreich, setzt aber zu spät ein. Sie kann auf Entwürfe/Weißbücher nur noch reagieren, während man im vorgelagerten politischen Entstehungsprozess noch agieren kann. Dazu sind wir aber derzeit weder finanziell noch personell aufgestellt.

 

6. Ist die politische Interessenvertretung allein auf REACh ausgelegt?

Nein. REACh kann im Moment eventuell noch beeinflusst werden und verlangt derzeit die zentrale Aufmerksamkeit. Die politische Interessenvertretung ist aber breit angelegt und nicht nur auf REACh fokussiert.

 

7. Auf welche Kündigungsfristen muss man sich bei der Zusammenarbeit mit der Beratungsagentur einstellen?

Für das erste Jahr der Zusammenarbeit ist eine monatliche Kündigungsfrist, ab dem zweiten Jahr eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Vertragsjahres besprochen.

 

8. Ist die Zusammenarbeit rein auf europäische Belange angelegt?

Nein. Sie ist sowohl für EU-Belange als auch nationale Belange vorgesehen. Die Beratungsagentur verfügt über entsprechende Netzwerke auch in Berlin.

 

9. Wird die Finanzierung als Umlage erhoben?

Nein. Der ZVO und seine Mitglieder – sowohl Verbände als auch Firmen – bilden einen sehr heterogenen Verband und umfassen die gesamte Lieferkette von der Rohchemie bis hin zum Abnehmer von Oberflächen. Jedes Unternehmen hat unterschiedliche Beweggründe, die politische Interessenvertretung zu unterstützen, sie abzulehnen oder gar aus unternehmens-/konzerninternen Gründen ablehnen zu müssen. Aus diesem Grund wird die politische Interessenvertretung konsortial von der ZVO Service GmbH angeboten und abgerechnet. Konkret bedeutet das: Unternehmen, die sich gegen die politische Interessenvertretung ausgesprochen oder sich zu der Frage gar nicht geäußert haben, unterstützen die politische Interessenvertretung nicht und erhalten keine Rechnung – so lange nicht, bis anderslautende Weisungen aus dem jeweiligen Unternehmen vorliegen. Allerdings bleibt auch der Informationsfluss aus der politischen Interessenvertretung den teilnehmenden Unternehmen vorbehalten. Die nicht beteiligten Firmen können auch ihre Interessen nicht in die Vertretung einbringen. Dennoch wird kontinuierlich ein Prozess der Überzeugungsarbeit gestartet, um möglichst viele Firmenmitglieder an dieser zusätzlichen Leistung partizipieren zu lassen. Ziel ist es, 80 % der Firmenmitglieder von der Notwendigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen.

 


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