REACH

Europäische Chemikalienverordnung REACH

REACH Europäische Chemikalienverordnung

REACH

Die EU-Umweltminister haben am 18.12.2006 in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH endgültig beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember 2006 auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde.

REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen  Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Die Verbraucher haben künftig einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Die REACH-Verordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.

Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. wird ab 2007 seinen Mitgliedern Unterstützungsangebote in Form von Seminaren unterbreiten. Diese Seminare werden mit jeweils getrennten Veranstaltungen auf die für den ZVO wichtigsten Zielgruppen - Formulierer (Hersteller von Verfahrenschemie) und Anwender  (Galvaniken, Eloxalbetriebe) - ausgerichtet sein.

Weitere wichtige Umsetzungshilfen und Dokumente werden sukzessive an dieser Stelle bzw. im Mitgliederbereich publiziert.

 

Verordnungstext

REACH_Verordnungstext_mit_Lesezeichen.pdf

REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

838 K

REACH_Anhang_I_bis_XVI_mit_Lesezeichen.pdf

REACH Anhänge 1-16: Anhang 01: Stoffsicherheitsbeurteilung; Anhang 02: Sicherheitsdatenblatt; Anhang 03: Kriterien 1 bis 10 Tonnen; Anhang 04: Registrierungspflicht, Ausnahmen; Anhang 05: Registrierungspflicht, Ausnahmen; Anhang 06, Standarddatenanforderungen, Leitlinien; Anhang 07: Standarddatenanforderungen, 1 Tonne; Anhang 08: Standarddatenanforderungen, 10 Tonnen; Anhang 09: Standarddatenanforderungen, 100 Tonnen; Anhang 10: Standarddatenanforderungen, 1000 Tonnen; Anhang 11: Standardprüfprogramme, Abweichungen; Anhang 12: Nachgeschaltete Anwender; Anhang 13: PBT- und vPvB-Stoffe; Anhang 14: Zulassungspflichtige Stoffe; Anhang 15: Dossiers; Anhang 16: Sozioökonomische Analyse

686 K

REACH_Anhang_XVII_mit_Lesezeichen.pdf

REACH Anhang 17: Verwendungsbeschränkungen

1.3 M

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