REACH
Europäische Chemikalienverordnung REACH
Die EU-Umweltminister haben am 18.12.2006 in Brüssel die Chemikalienverordnung REACH endgültig beschlossen. Damit wird eine mehrjährige Diskussion über die Reform der europäischen Chemikalienpolitik abgeschlossen. Europaparlament, Rat und Kommission hatten sich Anfang Dezember 2006 auf einen Kompromisstext geeinigt, der heute formal angenommen wurde.
REACH steht für Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und an ihre Abnehmer kommunizieren. Besonders besorgniserregende Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung. Die Verbraucher haben künftig einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
