Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
Wer kann gefördert werden?
Beschäftigte mit und ohne Berufsabschluss, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.
Welche Qualifizierung kann gefördert werden?
Berufsabschlüsse (extern bei Bildungsträgern, betriebsintern, anerkannte Teilqualifikationen oder Externenprüfungen) sowie Weiterbildungen bei Bildungsträgern, die mehr als 120 Zeitstunden umfassen.
Welche Kosten können übernommen werden?
Es können für die Qualifizierung anfallende Lehrgangskosten sowie für den prozentualen Ausfall des Mitarbeiters im Unternehmen Lohnkosten übernommen werden.
Lehrgangskosten
Die Übernahme der anteiligen oder vollen Lehrgangskosten beinhaltet die durch die Schulung anfallenden Kosten inklusive der Prüfungsgebühren.
Lohnkosten
Der Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihr Arbeitnehmer (m/w/d) wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine oder nur teilweise Arbeitsleistung erbringen kann.
Sonstige Kosten
Zusätzlich entstehende Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.
Die Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt dabei, die individuellen Weiterbildungsoptionen des Unternehmens zu nutzen, und informiert in einem persönlichen Gespräch über die attraktiven Fördermöglichkeiten.
Sprechen Sie bitte Ihren persönlichen Ansprechpartner im örtlichen Arbeitgeberservice an oder kontaktieren Sie Ihren örtlichen Arbeitgeberservice über die Arbeitgeberhotline 0800-4555520!
Um sich ein besseres Bild über die komplexe Förderleistung machen zu können, lohnt sich der filmische Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Qualifizierungschancengesetz: Wandel der Arbeitswelt