Der ZVO hat ein Kooperationsabkommen mit der AGA Service GmbH zur Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz abgeschlossen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um. Für viele Unternehmen sind damit weitreichende Verpflichtungen verbunden. Schon ab 50 Beschäftigten muss eine interne Meldestelle eingerichtet und sichergestellt werden, damit hinweisgebende Personen vor arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt sind.
§ 12 HinSchG umschreibt die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen wie folgt: Beschäftigungsgeber haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für interne Meldungen eingerichtet ist und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle).
§ 14 HinSchG erlaubt es, einen „Dritten“ mit der Aufgabe einer internen Meldestelle zu beauftragen.
Die AGA Service GmbH bietet diese Meldestelle als Dienstleistung an, die es in Form von Paketen mit unterschiedlichem Umfang gibt. ZVO-Mitgliedsunternehmen erhalten exklusiv die gleichen Konditionen wie die Mitglieder des AGA Norddeutscher Unternehmensverband e.V.
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