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BAT und BREF

BAT bzw. BREF steht für Best Available Technique (deutsch: Beste Verfügbare Technik) bzw. Best Available Technique Reference Documents. Im Deutschen wird der Begriff BREF stellvertretend für ein BVT-Merkblatt verwendet, ein Dokument der Europäischen Kommission, das die besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen eines Wirtschaftszweiges beschreibt und bei Anlagengenehmigungen von Behörden in der Europäischen Union berücksichtigt werden muss.

Die Ermittlung dieser Techniken erfolgt im sogenannten „Sevilla“-Prozess, durchgeführt durch das Joint Research Center (JRC) der EU. In Technical Working Groups (TWG, deutsch: technischen Arbeitsgruppen) wird ermittelt, welche Verbrauchs- und Emissionsniveaus in den einzelnen Kategorien industrieller Tätigkeiten konkret zu erreichen sind. An der Arbeitsgruppe zum Informationsaustausch sind Behörden der europäischen Mitgliedstaaten, Industrievertreter und Vertreter der Umweltschutzverbände beteiligt.

In den ausführlichen Dokumentationen, den BREFs, werden die Erkenntnisse dargestellt. Das 2005 erarbeitete BVT-Merkblatt für die Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen kann hier eingesehen werden.

Um die Begrifflichkeiten zu verstehen, muss auf Artikel 3,10 der Industriemissionsrichtlinie[1] der EU verwiesen werden. Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

„beste verfügbare Techniken“ den effizientesten und fortschrittlichsten Entwicklungsstand der Tätigkeiten und entsprechenden Betriebsmethoden, der bestimmte Techniken als praktisch geeignet erscheinen lässt, als Grundlage für die Emissionsgrenzwerte und sonstige Genehmigungsauflagen zu dienen, um Emissionen in und Auswirkungen auf die gesamte Umwelt zu vermeiden oder, wenn dies nicht möglich ist, zu vermindern:

  1. „Techniken“: sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird;
  2. „verfügbare Techniken“: die Techniken, die in einem Maßstab entwickelt sind, der unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses die Anwendung unter in dem betreffenden industriellen Sektor wirtschaftlich und technisch vertretbaren Verhältnissen ermöglicht, gleich, ob diese Techniken innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verwendet oder hergestellt werden, sofern sie zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind
  3. „beste“: die Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind.

BREF und BAT sind Synonyme. Allerdings gibt es bei BATC (Best Available Technology Conclusions, deutsch: Schlussfolgerungen aus den Besten Verfügbaren Technologien) Besonderheiten. Die BVT-Schlussfolgerungen legen den Stand der Technik in der Europäischen Union fest. Sie dienen als verbindliche Referenzdokumente für Genehmigungen.


[1] https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:334:0017:0119:de:PDF

Überprüfung und Aktualisierung des BVT-Merkblatts zur Oberflächenbehandlung

Das BREF zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen wird derzeit überarbeitet. Der Review-Prozess hat im Mai 2022 mit einem Kick-off-Meeting der TWG für die Industrie begonnen. Vertreter der Mitgliedsstaaten und der EU-Behörden hatten ihre Arbeit bereits vorher aufgenommen.

Die Überarbeitung des mehrere hundert Seiten starken Dokuments, das im 3. Quartal 2026 erscheinen soll, wird viel Aufwand erfordern, zumal diverse Änderungen und Erweiterungen durchgeführt werden sollen. Eine Übersicht bietet der offizielle Zeitplan für die Überarbeitung des BREF

Zeitplan als PDF

Kernpunkt ist ein Fragebogen, mit dem notwendige Daten aus betroffenen Unternehmen erhoben werden sollen. Dieser Fragebogen ist bereits in Bearbeitung, ein erster Entwurf wurde vorgelegt und durch die TWG kommentiert. Der Zeitplan hat sich jedoch bereits deutlich verschoben, da der für November 2022 vorgesehene Workshop zum zweiten Entwurf des Fragebogens ohne eine neue Terminierung abgesagt wurde.

Der ZVO ist indirekt über den europäischen Oberflächenverband CETS an der europäischen TWG beteiligt. Gleichzeitig wirkt er direkt in der erweiterten nationalen Expertengruppe (ENEG) mit, die vom Umweltbundesamt geleitet wird. Sie sammelt nationale Expertenmeinungen und versucht, einen gemeinsamen Standpunkt zu den vielen geforderten Informationen zu finden.