Interessenvertretung ist Teil der Demokratie. Dabei kommt dem Informationsaustausch mit bzw. die Informationslieferung an Entscheidungsträger essenzielle Bedeutung für eine praktikable Gesetzgebung zu. Denn der Gesetzgeber beschließt Gesetze zu Themenbereichen, in welchen er mitunter kaum über praktische Erfahrung verfügt. Durch den persönlichen Austausch zwischen Entscheidungsträgern in der Politik mit praxiserfahrenen Unternehmensvertretern kann die tatsächliche Betroffenheit der Unternehmen durch gesetzliche Regelungen besser verstanden, eine Problemstellung realistisch nachvollzogen werden.
Hier setzt der Zentralverband Oberflächentechnik e. V. (ZVO) mit seiner Interessenvertretung an. Ziel ist, lange vor einer realen Betroffenheit und somit bis fünf Jahre vor Beginn legislativer Verfahren politisch aktiv zu werden. Unsere Maxime dabei lautet: Vermeiden und aufklären statt bekämpfen!
Den Stand der Aktivitäten und die Positionen des ZVO stellen wir nachfolgend detailliert dar – national wie international.
Politische Rahmenbedingungen in Europa verursachen einen erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand in den Unternehmen
Die Sicherung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Standortes Deutschland erfordert kontinuierliche Investitionen und immer weitere Innovationen, um die Zukunft und die Position der deutschen Unternehmen weltweit zu sichern und möglichst auszubauen.
Die vergleichsweise kleine, als Querschnittbranche aber bedeutende Galvano- und Oberflächentechnik läuft dennoch Gefahr, dass politische Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Erfolg aufzehren, die finanziellen Mittel für kontinuierliche Investitionen sinken und damit die Zukunftsfähigkeit der europäischen und somit auch deutschen Wirtschaft massiv gefährdet ist.
In erster Linie ist deshalb eine rechtzeitige politische Mitwirkung gefordert. Nur mit Hilfe einer frühen und professionellen politischen Interessenvertretung an den wesentlichen Vorbereitungs- und Entscheidungsstellen des politischen Prozesses ist eine Berücksichtigung eigener Interessen möglich.
Der 2009 in Kraft getretene „Vertrag von Lissabon“ hat das durch den „Vertrag von Maastricht“ eingeführte Mitentscheidungsverfahren (Kodezision) nun als „ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ zur Regel gemacht. Die Rechtsetzungsbefugnisse des Europäischen Parlaments wurden zugleich nicht nur erweitert, sondern wurden dem Ministerrat – mit Ausnahme einiger Bereiche, wie zum Beispiel Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, EU-Mitgliedschaft oder EU-Finanzen – gleichgestellt. Somit kann nun in den meisten Bereichen der EU-Gesetzgebung keine der beiden Institutionen ohne die Einwilligung der anderen entscheiden.
Seit 2009 entschließt der Ministerrat in diesen Bereichen ausschließlich mit qualifizierter Mehrheit, welche nur zustande kommt, wenn mindestens 55 Prozent aller Mitgliedstaaten ein positives Votum abgeben und mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung repräsentiert werden. Im Europäischen Parlament hat sich der Aufteilungsschlüssel zur Vergabe der Sitze für Abgeordnete geändert. Während Deutschland eines der einwohnergrößten Länder ist und somit auch die Höchstzahl von 96 Sitzen erreicht, repräsentiert jeder deutsche Abgeordnete aber deutlich mehr Einwohner als Länder wie Malta, die die Mindestzahl von sechs Abgeordneten stellen.
Diese neuen Rahmenbedingungen haben die politische Interessenvertretung stark beeinflusst. Heute reicht es daher nicht mehr, die eigene Regierung von möglichen negativen Auswirkungen zu überzeugen. Es gilt, sowohl eine Mehrheit der 28 Mitgliedstaaten im Ministerrat als überzeugen, als auch sich bei einer internationalen und fraktionsübergreifenden Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament Gehör zu verschaffen.
Wer nicht Spielball europäischer Politik werden will, muss im politischen Entscheidungsprozess aktiv agieren. Wer dies nicht tut, wird nur kurzfristig, dafür aber mit hohem personellen und finanziellen Aufwand sowie geringer Erfolgsaussicht, auf neue Regulierungen reagieren können. Die Konsequenz daraus ist, dass weitsichtige und langfristige Unternehmens- und Investitionsplanung – wenn überhaupt – nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich sein wird.
Aus diesen Gründen ist der ZVO politisch national und international, in Berlin und Brüssel, aktiv. Auch wenn immer wieder der Schulterschluss zu anderen Branchen und Verbänden gesucht und gefunden wird, ist und bleibt die selbständige und eigenverantwortliche Interessenvertretung des ZVO für die Galvano- und Oberflächentechnik oberste Aufgabe seiner strategischen Ausrichtung.
Im politischen Prozess begleitet der ZVO derzeit in Deutschland die Themen EEG, Umsetzung der SEVESO-III-Richtlinie in nationales Recht und die Insolvenzordnung. Auf europäischer Ebene kommen die REACH-Verordnung und ihre Autorisierungsverpflichtungen, die REFIT-Initiative der EU-Kommission und weitere Themen (z. B. Arbeitsplatzgrenzwerte) hinzu.
Den Stand der Aktivitäten und Positionen des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V. stellen wir nachfolgend detaillierter dar – national wie international.