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AGB der ZVO Service GmbH (1. März 2021)

§ 1 Allgemeines

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns, der Firma ZVO Service GmbH und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns vereinbart bzw. nachträglich bestätigt. Für Anzeigen in Publikationen der ZVO Service GmbH gelten zusätzlich die Besonderen Geschäftsbedingungen Anzeigen. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) "Kunde" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer. Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht.

(3) "Unternehmer" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit mit uns einen Vertrag abschließen, § 14 BGB.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Angebote der ZVO Service GmbH sind generell freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird.

(2) Die Anmeldung/Bestellung des Kunden gilt als Angebot i.S.d. § 145 BGB; der Kunde ist an seine Anmeldung/Bestellung 21 Tage ab Zugang bei der ZVO Service GmbH gebunden.

(3) Von der ZVO Service GmbH gestellte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(4) Die ZVO Service GmbH behält sich vor, ihre vertraglichen Leistungen auch nach Vertragsschluss einseitig zu ändern, soweit dies den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt und für den Kunden zumutbar ist. Eine Zumutbarkeit liegt vor, wenn das Änderungsinteresse der ZVO Service GmbH das Interesse des Kunden an der Unveränderlichkeit der vereinbarten Leistungserbringung überwiegt oder zumindest gleichwertig ist. Eine wesentliche Beeinträchtigung und unzumutbare Änderung im Sinne dieser Regelung liegt insbesondere nicht vor beim Austausch von Referenten/Dozenten, Auswechslung von Veranstaltungsräumen (in der gleichen Stadt), Veränderung der Lage des Messestandes, Änderung des Ablaufplanes etc. Änderungen dieser Art berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung seines Entgelts.

§ 3 Veranstaltungsort

Der Veranstaltungsort ist jeweils im aktuellen Veranstaltungsprogramm ausgewiesen.

§ 4 Veranstalter, Veranstaltungen

Veranstalter ist die ZVO Service GmbH.

Veranstaltungen im Sinne dieser AGB sind Messen, Messe-Gemeinschaftsstände, fachbegleitende Ausstellungen, Seminare, Tagungen und Kongresse.

§ 5 Anmeldung/Teilnahmebedingungen

Anmeldungen zur Veranstaltung müssen grundsätzlich schriftlich eingehen und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Eingehende Online-Anmeldungen via Internet und E-Mail bedürfen keiner elektronischen Unterschrift beziehungsweise keiner elektronischen Signatur.

Die Anmeldungen werden entsprechend des Eingangsdatums berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung werden eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung versandt. Die Rechnung muss grundsätzlich vor Veran staltungsbeginn beglichen sein.

Ein genereller An spruch zur Teilnahme besteht nicht; der Veranstalter behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.

§ 6 Absage von Veranstaltungen

(1) Hängt die Veranstaltung der ZVO Service GmbH von einer Mindestteilnehmerzahl ab, so wird der Kunde darüber spätestens in der Auftragsbestätigung informiert.

(2) Veranstaltungen können aus wichtigem Grund, z.B. bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten/Dozenten, Wegfall/Schließung von Veranstaltungsräumlichkeiten oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und findet die Veranstaltung deshalb nicht statt, wird der Kunde hierüber spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn informiert. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderung des Programms, insbesondere Wechsel eines Referenten/Dozenten, Wechsel der Veranstaltungsräumlichkeiten, etc., informiert die ZVO Service GmbH den Kunden so rechtzeitig wie möglich. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt werden, werden etwaige vom Kunden bereits für die geplante Veranstaltung an die ZVO Service GmbH gezahlte Beträge erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche z.B. für verauslagte Reise- und Übernachtungskosten sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der ZVO Service GmbH, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Urheberrechte

Die veranstaltungsbezogenen Vorträge und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen in keiner Form – auch nicht auszugsweise- ohne Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referentin / des jeweiligen Referenten vervielfältigt, verbreitet oder gewerblich genutzt werden. Für alle im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung des Veranstalters eingeholt werden. Fotografien sind unter Berücksichtigung der Rechte Dritter in angemessenem Umfang  für private Zwecke gestattet. Für  etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Rechnungen der ZVO Service GmbH sind 14 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen, es sei denn, etwas anderes wird von der ZVO Service GmbH schriftlich bestimmt.

(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, hat er unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen (§§ 286, 288 Abs. 2 BGB).

(3) Werden Frühbucherrabatte gewährt oder gelten für unterschiedliche Anmeldezeiten unterschiedliche Preise der ZVO Service GmbH, so ist für die Preisbestimmung bei einer Anmeldung per Email/Fax der Eingang bei der ZVO Service GmbH maßgeblich, bei Anmeldung per Post der Poststempel.

(4) Die Preise bei der Bestellung unserer Druckerzeugnisse gelten ab Lager ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten, von der ZVO Service GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Rücktritt von Messen und fachbegleitenden Ausstellungen

Der Kunde kann von Anmeldungen zu Messen, Gemeinschaftsständen und Ausstellungen nach  folgenden Bestimmungen zurücktreten:

  • Bei Rücktritt bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt das Veranstaltungsentgelt
  • Bei Rücktritt bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 25 % des ursprünglichen Teilnahmepreises zu bezahlen
  • Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 50 % des ursprünglichen Teilnahmepreises zu bezahlen
  • Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 75 % des ursprünglichen Teilnahmepreises zu bezahlen
  • Bei Rücktritt weniger als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde den vollständigen Teilnahmepreis zu entrichten.

Der Rücktritt aus gesetzlichen Gründen und deren Rechtsfolgen bleiben von der vorgenannten Regelung unberührt.

§ 11 Rücktritt von Seminaren, Tagungen und Kongressen

Von Anmeldungen zu Seminaren, Tagungen und Kongressen kann der Kunde nach folgenden Bestimmungen und Stornierungsentgelten zurücktreten:

  • Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt das Veranstaltungsentgelt
  • Bei Rücktritt bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 25 % des ursprünglichen Veranstaltungsentgelts zu bezahlen
  • Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 50 % des ursprünglichen Veranstaltungsentgelts zu bezahlen
  • Bei Rücktritt bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Kunde 75 % des ursprünglichen Veranstaltungsentgelts zu bezahlen
  • Bei anschließendem Rücktritt hat der Kunde 100 % des ursprünglichen Veranstaltungsentgelts zu bezahlen

Stellt der Kunde eine Ersatzperson, entfallen die vorstehend genannten Stornierungsentgelte. Der Kunde hat für den Teilnehmerwechsel stets eine Bearbeitungsgebühr von 50 € zu entrichten.

Für etwaige weitere Zusatzkosten, die der ZVO Service GmbH durch den Teilnehmerwechsel entstehen, haftet der Kunde. Der Rücktritt aus gesetzlichen Gründen und deren Rechtsfolgen bleiben von der vorgenannten Regelung unberührt

§ 12 Haftung

Die Haftung der ZVO Service GmbH für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist – soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist – ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der ZVO Service GmbH, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für einfache oder leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt. Vertragswesentlich ist insoweit eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt, und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Soweit der vorgenannte Haftungsausschluss wegen der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht greift, haftet der Auftragnehmer nur für die vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts.

(2) Soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgegeben ist und der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen  Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Vertragsteile Düsseldorf. Die ZVO Service GmbH ist in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht/Niederlassungssitz zu verklagen.

§ 14 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.