Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Juli 2017 die Substanz Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in den Anhang 15 der REACH-Verordnung, die sogenannte Kandidatenliste, aufgenommen. In einer Pressenotiz führt die ECHA aus, dass diese Maßnahme Teil einer übergeordneten Strategie ist, die Gruppe der per- und polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) umfassend zu regulieren. Ziel ist, unerwünschte Substitutionen durch andere PFAS zu unterbinden.
Mit der Aufnahme in Anhang 15 wird entweder die Aufnahme in Anhang 14 vorbereitet, womit die Substanz autorisierungspflichtig werden würde. Alternativ werden dadurch Beschränkungen möglich. Bereits mit Aufnahme in Anhang 15 sind sofort Pflichten für „Inverkehrbringer“ verbunden:
Mittlerweile wurde ein weltweites Verbot von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) beschlossen. Wir berichteten in den ZVO-Verbandsnews. Bis 2025 gilt noch eine Ausnahmen für das Hartverchromen, sofern ein Austrag in die Umwelt ausgeschlossen ist.
Stellungnahmen des ZVO zum Thema REACH und PFOS finden Sie in den ZVO-Positionspapieren unter Publikationen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das ZVO-Ressort REACH.