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Beschränkung von Nickel – Interpretationsansätze durch die ECHA

Bereits seit 1994 ist mit Verabschiedung der Richtlinie 94/27/EG die Verwendung von metallischem Nickel in Artikeln beschränkt. Die Regelung wurde im Wesentlichen unverändert in REACH übernommen und als Eintrag 27 des REACH-Anhangs XVII festgeschrieben.

2014 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zunächst eine Definition des in der Beschränkung verwendeten Begriffes des „prolonged skin contact“ (verlängerter Hautkontakt). Diese Definition war zunächst nur von eingeschränkter Bedeutung, da die Beschränkung recht eindeutig beschreibt, welche Art von Artikeln erfasst sein soll.

Im Januar 2017 veröffentlichte die ECHA jedoch den Entwurf einer Leitlinie, die ausführlicher auf die betroffenen Artikel einging. In diesem Leitlinienentwurf ging die ECHA weit über die bisher erfassten Artikel hinaus. Die Definition von verlängertem Hautkontakt wurde herangezogen und die ECHA führte eine Auswahl von Artikeln auf, die ihrer Meinung nach durch den verlängerten Hautkontakt ebenfalls unter die Restriktion fallen. Vor allem führte die ECHA nun den möglichen verlängerten Hautkontakt an, während die ursprüngliche Restriktion von „intended to“ („dazu vorgesehen“) spricht. Die Industrie wurde von dieser sehr freien Interpretation völlig überrascht.

ZVO interveniert wegen problematischer Definition von „verlängertem Hautkontakt“

Auch der ZVO hat daraufhin interveniert. Einerseits wurde auf die einzelnen Artikel eingegangen, die angeblich allergische Risiken aufweisen. Andererseits wurde nun die Basis der Beurteilung aus der Definition des „prolonged skin contact“ genauer untersucht. In beiden Fällen kommt nicht nur der ZVO zu dem Schluss, dass die ECHA von unzureichenden Annahmen und wissenschaftlichen Daten ausgeht.

Mittlerweile hat die ECHA den Entwurf überarbeitet. Er war Gegenstand einer intensiven Diskussion, beispielsweise auf eine Veranstaltung des TÜV Rheinland am 4. Dezember 2017, an dem auch die ECHA teilnahm. Die trotz einiger sinnvoller Anpassungen teilweise harsche Kritik an den fragwürdigen Herleitungen der ECHA soll nun nach Aussage der ECHA-Vertreterin in Helsinki vorgestellt und diskutiert werden. Mittlerweile hat die EU-Kommission ihre Arbeit an der umstrittenen Nickel-Guideline zum verlängerten Hautkontakt eingestellt. Wir berichteten in den ZVO-Verbandsnews.

Der ZVO wird die weitere Entwicklung kritisch beobachten.

Stellungnahmen des ZVO zum Thema REACH und Nickel sowie Kommentare finden Sie in den ZVO-Positionspapieren unter Publikationen.