• Versicherung ©sorbetto

Branchen-Versicherungsrahmen

Gemeinsam mit unserem Versicherungspartner BüchnerBarella haben wir eine spezifische und exklusive Versicherungslösung für die Branche bezogen auf die gesamte Prozesskette der Galvano- und Oberflächentechnik geschaffen. Sie enthält zahlreiche Alleinstellungsmerkmale und ein bestmögliches Preis- / Leistungsverhältnis. Sichern Sie sich als Firmenmitglied des ZVO unter anderem diese Vorteile:

  • Unterversicherungsverzicht in Sachversicherung (Gebäude und Inhalt) und Betriebsunterbrechungsversicherung
  • professionelle Bewertung der Umweltrisiken unter Einbeziehung der aktuellen behördlichen Genehmigungen
  • branchengerechte Erprobungsklausel (einzig auf dem Markt)
  • umfangreiche, erweiterte Produkthaftpflicht unter Einbeziehung von Kfz-Teilen
  • Mitversicherung von Bearbeitungsschäden an zu bearbeitenden Kundenteilen
  • Streichung des Umweltausschlusses in der Rechtsschutzversicherung (einzig auf dem Markt)
  • professionelle Begleitung im Fall von Großfeuerschäden 
  • permanente Teilhabe an Entwicklungen und Verbesserungen im Leistungsumfang des ZVO-Versicherungsrahmens
  • ausführliche Beratung über Inhalte und Hintergründe möglicher und sinnvoller Absicherung durch Assekuranzmakler mit langjähriger Erfahrung in der Galvano- und Obeflächentechnik

Branchen-Versicherungsrahmen über einen unabhängigen Makler einschließlich Vertragsprüfung, Schadens- und Haftungsmanagement – was bedeutet das?

Bei allen bisher erfolgten betrieblichen Analysen waren bei identischem Leistungsvergleich nicht nur eine Reduzierungen der jährlichen Versicherungsprämie möglich. Gleichzeitig offenbarten alle Analysen erhebliche Deckungslücken, die durch die Inhalte des ZVO-Branchen-Versicherungsrahmens geschlossen werden konnten.

So war bei 70 Prozent der analysierten Betriebe eine Unterversicherung aufgrund zu niedriger Versicherungssummen festzustellen. In neun von zehn Betrieben waren die Umweltrisiken nicht ausreichend versichert. Die Risiken aus der Haftung nach dem Umweltschadensgesetz waren bei keinem Betrieb versichert. Große Versicherungslücken waren zudem in der Betriebshaftpflicht feststellbar, und in der Produkthaftpflicht galt bei allen analysierten Betrieben die sogenannte „Erprobungsklausel“ als vereinbart. Nach dieser Klausel besteht kein Versicherungsschutz für Produkte / Verfahren, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder in sonstiger Weise ausreichend erprobt waren. Gerade Galvaniken sind hiervon betroffen, wenn Verfahren ersetzt bzw. ausgetauscht werden.

Informieren Sie sich über alle Leistungen des ZVO für seine Mitglieder

Direkt zum Antrag auf Mitgliedschaft im ZVO