Im Jahr 2006 wurde die sogenannte REACH-Verordnung beschlossen. REACH steht für „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) Diese sieht vor, dass für die Nutzung von gefährlichen Stoffen (substances of very high concern, SVHC) Zulassungsgenehmigungen notwendig sind.
Chromtrioxid wurde auf Betreiben von Deutschland als SVHC gelistet. Seither tickt die Uhr für die freie Verwendung von Chromtrioxid in der EU. Das sogenannte "Sunset Date" ist das Datum, ab dem eine chemische Substanz – ohne entsprechende Zulassungsgenehmigung – gemäß REACH nicht mehr verwendet oder in Verkehr gebracht werden darf. Im Falle von Chromtrioxid ist dieses Datum der 21. September 2017. Dies gilt auch für Lagerbestände und für die wässrige Lösung des Chromtrioxid, welche oft als Chromsäure bezeichnet wird ... mehr
Aus der medizinischen Anwendung ist Borsäure seit den 1980er-Jahren weitestgehend verschwunden, für die Industrie bleibt sie aber ein unersetzlicher Bestandteil. Neben der zentralen Bedeutung für die Oberflächentechnik wird sie zum Beispiel für die Glasherstellung und in der Nuklearindustrie verwendet. Auf Vorschlag der deutschen Bundesregierung steuerte Europa jüngst eine REACH-Autorisierungsverpflichtung für Borsäure an. Inzwischen ist klar, dass bis auf weiteres keine Zulassungsverpflichtung droht.
Am Anfang stand ein Vorschlag von Deutschland und Slowenien. Gemeinsam beantragten sie im Februar 2010 bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, Borsäure auf die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe zu setzen. Damit war Branchenkennern klar, dass eine langwierige und streitige Auseinandersetzung beginnen würde. Ermutigt durch die ECHA folgte bereits im Juni desselben Jahres die entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission.
Der damit in Gang gesetzte Prozess drohte die Galvanikbranche vor reale Schwierigkeiten zu stellen. Denn der Autorisierungsprozess ist mit einer großen rechtlichen Unsicherheit behaftet: Da der Erfolg eines Autorisierungsantrags kaum sicher vorhergesagt werden kann – auch nicht von der ECHA – müssten betroffene Unternehmen so lange Investitionen zurückstellen, bis die Autorisierung vorliegt. Darüber hinaus übersteigen die Kosten eines Autorisierungsantrags häufig das Budget der vielen kleinen und mittleren Unternehmen in der Galvanikbranche. Laut Berechnung der ECHA kostet ein solcher Antrag im Durchschnitt über 200.000 Euro – eine aus der Sicht des ZVO nicht akzeptable Summe für einen Antrag mit ungewissem Ausgang, an dessen Bewilligung mitunter das Überleben des gesamten Unternehmens hängt... mehr
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat 2017 nach mehreren Jahren des Stillstands ihre Analyse zu Kobaltsalzen abgeschlossen. Kobaltsalze sollen nun in das Verzeichnis der Absichtserklärungen – für eine mögliche Beschränkung (REACH Anhang XVII) – aufgenommen werden. Eine Aufnahme in Anhang XIV und eine damit einhergehende Zulassungspflicht ist derzeit nicht vorgesehen. Aufgrund dieser bereits existierenden bisher nicht EU-weit bindenden Grenzwerte (zum Beispiel NOAL, LOAEL, REL oder TDI) setzte sich der ZVO bei der EU-Kommission und dem bundesdeutschen Gesetzgeber dafür ein, dass diese sich an den erprobten gesetzlichen Instrumenten orientieren, statt durch ein REACH-Verfahren die industrielle Basis in Europa zu schwächen. Diese Empfehlung befürworteten auch mehrere EU-Mitgliedstaaten, die seit dem zweiten Halbjahr 2015 ernsthafte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Aufnahme von Boraten in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH Anhang XIV) geäußert hatten...mehr
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Juli 2017 die Substanz Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) in den Anhang 15 der REACH-Verordnung, die sogenannte Kandidatenliste, aufgenommen. In einer Pressenotiz führt die ECHA aus, dass diese Maßnahme Teil einer übergeordneten Strategie ist, die Gruppe der per- und polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) umfassend zu regulieren. Ziel ist, unerwünschte Substitutionen durch andere PFAS zu unterbinden.
Mit der Aufnahme in Anhang 15 wird die Aufnahme in Anhang 14 vorbereitet, womit die Substanz autorisierungspflichtig werden würde. Bereits mit Aufnahme in Anhang 15 sind sofort Pflichten für „Inverkehrbringer“ verbunden. Mittlerweile wurde ein weltweites Verbot von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) beschlossen. Bis 2025 gilt noch eine Ausnahmen für das Hartverchromen, sofern ein Austrag in die Umwelt ausgeschlossen ist...mehr
Im Rahmen der REFIT-Initiative erwägt die EU-Kommission eine Konsultation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu neuen Umweltauflagen. Ziel ist unter anderem die Begrenzung der administrativen Belastung.
Die Europäische Union werde „in großen Fragen Größe und Ehrgeiz zeigen und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnen“, kündigte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zu Beginn seiner Amtszeit an. Viele meinen, dies sei ihm gelungen.
Dieser Satz Junckers zielte auf die Forderungen vieler (konservativer) Politiker nach einer effizienteren EU und einer Begrenzung des Souveränitätstransfers. Ziel sei nicht, zu deregulieren, sondern vielmehr effiziente Lösungen zu finden. Der erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, erklärte: „Diese Kommission ist entschlossen, das zu ändern, was die Union tut und wie sie es tut. Bessere Rechtsetzung gehört deswegen zu unseren Hauptprioritäten. Wir nehmen die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen, insbesondere von KMU, ernst.“ ... mehr