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EU-Kommission prüft Restriktion von Kobaltsalzen – Basisdaten aus Registrierung fragwürdig

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat 2017 nach mehreren Jahren des Stillstands ihre Analyse zu Kobaltsalzen abgeschlossen. Kobaltsalze sollen nun in das Verzeichnis der Absichtserklärungen – für eine mögliche Beschränkung (REACH Anhang XVII) – aufgenommen werden. Eine Aufnahme in Anhang XIV und eine damit einhergehende Zulassungspflicht ist derzeit anscheinend nicht vorgesehen.

Die beabsichtige Regulierung von Kobaltsalzen wie Kobalt(II)-Sulfat, Kobalt(II)-chlorid, Kobalt(II)-nitrat, Kobalt(II)-carbonat und Kobalt(II)-acetat zieht sich seit langem hin. Bereits 2011 hatte die Chemikalienagentur ein Konsultationsverfahren gestartet, bei dem der ZVO und viele andere Stakeholder mitwirkten. Im Anschluss an dieses Verfahren schlug die ECHA die Aufnahme von Kobaltsalzen in den REACH-Anhang XIV vor. Damit ist eine Zulassungspflicht verbunden, die damals auch eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützte.

Auf Grundlage dieses Vorschlags beauftragte die EU-Kommission die ECHA 2012, bis Mitte 2013 eine Voruntersuchung für ein sogenanntes Anhang XV-Dossier vorzubereiten. Ein solches Dossier bewertet Stoffe auf besonders besorgniserregende Eigenschaften. Je nach Ergebnis kann eine mögliche Nutzungsbeschränkung (Anhang XVII) oder Zulassungspflicht (Anhang XIV) erlassen werden. Diese Voruntersuchung sollte feststellen, ob und in welchen Tätigkeitsbereichen Kobaltsalze Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen. Die ECHA kündigte an, die Voruntersuchung mit Hilfe von Registrierungsdossiers, einem Konsultationsverfahren, mehreren Fragebögen sowie eines direkten Austauschs mit den verschiedenen Industrien durchzuführen. Basierend auf dieser Analyse sollte die EU-Kommission dann entscheiden, ob ein Anhang XV-Dossier angefertigt wird.

Die Ankündigung der Voruntersuchung führte bei der betroffenen Industrie zu großem Aufruhr. Die Voruntersuchung wurde aber nicht zur Frist im Jahr 2013 veröffentlicht und die EU-Kommission sah keine Grundlage, diese Stoffe in die Anhänge XIV oder XVII von REACH aufzunehmen. Der Nachweis der Schädlichkeit von Kobaltsalzen für die menschliche Gesundheit konnte in bestimmten industriellen Anwendungen von der ECHA offenbar nicht erbracht werden. Die Entscheidung war aus Sicht des ZVO daher folgerichtig.

Verfahrensstand zur Einschätzung von Kobaltsalzen durch EU-Kommission

Im Mai 2017 wurde die 2012 in Auftrag gegebene Voruntersuchung nach langem Warten abgeschlossen und die EU-Kommission hat eine erste Einschätzung zu Kobaltsalzen abgegeben. Die im Mai 2017 veröffentlichte Voruntersuchung empfiehlt, die Verwendung von Kobaltsalzen unter REACH zu beschränken (Anhang XVII). Der Bericht der ECHA weist auch auf die Zweifel der Industrie zu den schädlichen Folgen der Arbeit mit Kobaltsalzen hin. Das Gremium für Risikoanalyse (RAC) der ECHA sieht die Bedenken jedoch bestätigt und fordert daher eine Regulierung. Die EU-Kommission hat die ECHA deshalb gebeten, ein entsprechendes Anhang XV-Dossier vorzubereiten.

Die ECHA hat die fünf Kobaltsalze (Sulfat, Chlorid, Nitrat, Carbonat und Acetat) mittlerweile in das Verzeichnis der Absichtserklärungen aufgenommen. Zur Klärung, ob eine Anfertigung eines Anhang XV-Dossiers und damit eine zukünftige Beschränkung in Anhang XVII gerechtfertigt ist, startete die ECHA im Sommer 2017 einen „call for evidence“ (cfe). Hier hatten die verschiedenen betroffenen Kreise bis zum 28. September 2017 die Möglichkeit, relevante Informationen zur Beurteilung zur Verfügung zu stellen.

Mittlerweile wurden bereits diverse Konsultationen mit der Industrie bearbeitet. Derzeit liegt ein Entwurf seitens der ECHA vor, der verschiedene Beschränkungsoptionen vorschlägt:
Option eins sind Grenzwerte (von 10 – 0,01 µg/m3). Diese Grenzwerte wurden als „Referenzgrenzwert“ bezeichnet, für die es jedoch keinerlei gesetzliche Definitionen gibt. Ein solcher Grenzwert unter REACH würde die Arbeitsschutzgesetzgebung und die Prozesse ignorieren. REACH sieht Grenzwerte jedoch nicht vor. Option zwei wäre die Vorgabe spezifischer Risikominimierungsmaßnahmen.

Die ECHA versucht aktuell, einen Überblick zu gewinnen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten wären. Das Cobalt Institute hat zusammen mit den betroffenen Industriesektoren hierzu detaillierte Daten zusammengestellt – der Oberflächensektor war europaweit sehr aktiv. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass die höheren Aufwände durch die Regulierung in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen stehen.

Der ZVO wird die weitere Entwicklung in Brüssel und Helsinki aufmerksam verfolgen und mit Hilfe der Informationen aus dem Mitgliederkreis aktiv begleiten, um bei Bedarf rechtzeitig aktiv zu werden. Dazu wurde der ZVO auch von anderen Branchenverbänden ausdrücklich aufgefordert. 

Branchenübergreifende Zusammenarbeit mit Cobalt Institute 

Der ZVO arbeitet intensiv mit dem Cobalt Institute zusammen. Es wirken unter anderem die Hersteller der Kobaltverbindungen, Katalysatorhersteller, Batteriehersteller, verschiedene Biotechnologievertreter (Tierfutter, Pharma etc.) sowie die Oberflächenbranche mit.

Stellungnahmen des ZVO zum Thema REACH und Kobaltsalze finden Sie in den ZVO-Positionspapieren unter Publikationen.