BüchnerBarella: Förderung von Unternehmensberatungen

Die BüchnerBarella Consulting GmbH informiert über die Fördermöglichkeiten durch das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. 

Anleitung zur Beantragung von Fördergeldern von BüchnerBarella

Ziel der BAFA-Förderung ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. 

Gefördert werden Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro und weniger als 250 Mitarbeitern. 

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig; zusätzlich Region Trier und Lüneburg) beträgt der Fördersatz 80 Prozent, der Höchstsatz 5.600 Euro. In den restlichen Bundesländern liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, der Höchstsatz bei 3.500 Euro, so die Experten von BüchnerBarella.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) erhält jedes förderberechtigte Unternehmen maximal zwei in sich abgeschlossene Beratungs-Förderungen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.